Mitführen der Patientenverfügung

Das Mitführen der Patientenverfügung zum Krankenhaus nach einem Unfall ist sehr wichtig für die Behandlungssituation der Person. Je schneller die Patientenverfügung dem behandelnden Arzt vorgelegt werden kann, desto schneller kann er mit der Behandlung anfangen und dadurch wird die Rettungsmöglichkeit erhöht. Um in einer Notfallsituation Zeit zu sparen, kann die Person ihre Patientenverfügung bei nahen Angehörigen oder öffentlich anerkannte Stellen wie der zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder der Hausarztpraxis hinterlegen. Die Person soll auch eine Infokarte bei sich tragen, welche Informationen über den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung beinhaltet. Wenn die Person die originale Patientenverfügung Zuhause hält, dann soll diese die nahen Angehörigen darüber informieren, wo sie die Verfügung finden können. Außerdem kann die Person ihrem Hausarzt ihre Behandlungswünsche in der Patientenverfügung mitteilen oder ihm eine Kopie davon hinterlassen, damit der Hausarzt die Informationen in der Verfügung in die Patientenkarte eintragen kann.