Inhalt und Formulierung einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine einseitige Willenserklärung, die von einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit abgegeben wird. Der Inhalt von einer Patientenverfügung umfasst die Einwilligung oder Untersagung der medizinischen Untersuchungen, Heilbehandlungen und anderen ärztlichen Maßnahmen, die während des einwilligungsunfähigen Zustands dieser Person für die Verbesserung ihrer Gesundheit getroffen werden müssen. Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Sie muss Angaben zu den persönlichen Informationen beinhalten. Zuerst muss im Text eine Eingangsformel vorhanden sein. Die Eingangsformel besteht aus dem Vor- und Nachnamen der Person, dem Geburtsdatum und der Anschrift. Dann muss der Geltungsbereich der Patientenverfügung festgestellt werden. Beispielsweise sind meistens die Fälle, in denen die Person ihre Einwilligungsfähigkeit verliert, von dem Geltungsbereich umfasst. Danach kommen folgende Angaben:

  • Entscheidungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, z. B.
    • Lebenserhaltende Maßnahmen
    • Schmerz- und Symptombehandlung
    • Wiederbelebung
    • Blut oder Blutbestandteile (Transfusion)
    • Medikamente
  • Wünsche zu Ort und Begleitung
  • Festlegung der Verbindlichkeit
  • Verweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Verweis auf beigefügte Erläuterungen zur Verfügung
  • Organspende
  • Schlussformel (Verzicht auf andere ärztliche Aufklärung)
  • Schlussbemerkungen (Verständnis über die Widerruf-, Änderung-, Aktualisierungsmöglichkeiten sowie Feststellung der Einwilligungsfähigkeit beim Verfassen der Patientenverfügung)
  • Datum, Unterschrift
  • Anhang: Wertvorstellungen (Religiöse Überzeugungen, ethische Werte)

Die Patientenverfügung gilt rechtlich verbindlich und darf weder von dem behandelnden Arzt noch von den Angehörigen ignoriert werden. Der mit der Patientenverfügung gebildete Wille der Person ist mit § 1901a BGB rechtlich geschützt.