Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kommt dann zu Geltung, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In der Regel ist jeder Mediziner dazu verpflichtet, nur solche medizinischen Maßnahmen durchzuführen, mit denen der Patient auch einverstanden ist. Somit stellt die Patientenverfügung die schriftliche Willenserklärung des Patienten zu seiner medizinischen Behandlung dar, für den Zeitpunkt, in dem er nicht mehr in der Lage ist, diesen mündlich zu äußern und somit auch nicht einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung ist somit eine wichtige Vorsorgemaßnahme. 

Durch die Patientenverfügung wird somit frühzeitig festgelegt, welche Heilbehandlungen für den Patienten im Not- und Pflegefall in Betracht kommen oder abgelehnt werden. 

Gem. § 1901a Abs.1 BGB ist eine Patientenverfügung „schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. 

Die Patientenverfügung ist unmittelbar an die Pflegekräfte und Ärzte gerichtet und bindet diese unmittelbar.

Die Patientenverfügung sollte folgende Informationen beinhalten: 

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum 
  • Unterschrift
  • Konkrete Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung Rechtskraft entfalten soll
  • Konkrete Beschreibungen der medizinischen Maßnahmen, die durch das medizinische Team durchgeführt werden dürfen
  • Konkrete Beschreibungen der medizinischen Maßnahmen, die auf keinen Fall durchgeführt werden sollen

Genaueres wird durch das Patientenverfügungsgesetz geregelt, welches seit September 2009 besteht.

Sollte der Fall eintreten, dass keine Patientenverfügung vorliegt, so ist gem. § 1901a Abs.2 BGB der „mutmaßliche Wille“ des Patienten zu ermitteln. Hierfür wird vom Gericht ein Betreuer beauftragt, der dafür mit Angehörigen und nahestehenden Personen in Kontakt tritt. 

Eine Patientenverfügung hat lebenslange Gültigkeit und ist jederzeit aktualisierbar, änderbar und widderrufbar. 

Durch die Patientenverfügung kann das genaue Vorgehen bei lebenserhaltenden Maßnahmen, Bluttransfusionen, Dialyse, Schmerz- und Symptonbehandlung, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung und auch bei künstlicher Beatmung regeln. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundlagen zur Patientenverfügung näher bringen und zeigen, in welcher Form und mit welchem Inhalt eine Patientenverfügung eigenhändig aufgesetzt werden kann.